Nutzung eines Bestandsgebäudes im Mischgebiet

In einem Mischgebiet sind sowohl Wohn- als auchGewerbenutzungen erlaubt. Ein Bestandsgebäude kann umgenutzt oder erweitertwerden. Als Beispiel, ein kleines Ladenlokal wird zu einem Wohnhaus umgebaut.Durch den Anbau eines Bungalows entsteht zusätzlicher Wohnraum, der sich idealfür Familien oder Senioren eignet.

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Zuschüsse für energieeffizientes Bauen